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300 EUR Energiepreispauschale (EPP) zum 01.September
300 EUR Energiepreispauschale (EPP) ab September 2022 Wegen steigender Energiepreise hat die Bundesregierung Entlastung versprochen, und wird uns (fast allen) einmalig mit 300 EUR steuerpflichtiger, aber beitragsfreier Einmalzahlung unterstützen. Kurz gesagt: Arbeitnehmer in einem ersten Dienstverhältnis am Stichtag 01.09.2022 erhalten die EPP dann mit der September-Lohnabrechnung ausgezahlt, wenn die Lohnsteueranmeldung monatlich erfolgt. Der Arbeitgeber bekommt … Weiterlesen …