In diesem Jahr sind alle Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, diese neue Steuererklärung je Grundeigentum (Grundstück, Gebäude, Eigentumswohnung, …) voll elektronisch zu erstellen und digital authentifiziert an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Das Zeitfenster Juli bis Oktober 2022 ist für den notwendigen Aufwand sehr klein gewählt und es wird entsprechend stressig werden. Wir werden deshalb auch nur unsere Bestandsmandanten hierbei unterstützen können.
Sie können uns dafür das Mandat erteilen, um diese Erklärung für Sie zu erstellen oder Sie erledigen dies selbst per Elster, wobei wir dann aber aus Zeitgründen keine Hilfestellung anbieten können.
Welche grundlegenden Unterlagen und Angaben werden meist benötigt?
Das Informationsschreiben der Finanzverwaltung, weil es bereits erste Angaben zu den betroffenen Grundstücken und das Aktenzeichen enthält. Benötigt werden die genaue Grundstücksfläche gemäß Grundbuchauszug, die Wohnflächen bzw. die Bruttogrundflächen, das genaue Baujahr des Gebäudes und ggf. Angaben zu weiteren Eigentümern. Weitere Angaben werden wir dann einzeln anfordern. Je nach Grundstücksart und Nutzung können weitere Angaben notwendig werden.
Bitte melden Sie sich zeitnah an, wenn Sie uns mit der Erstellung der Grundsteuererklärungen beauftragen möchten. Alle Aufträge werden auf einer Liste erfasst und abgearbeitet. Ob alle Erklärungen fristgerecht bis Oktober zu schaffen sein werden, können wir aber nicht garantieren.